Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gaststätte Der Foehrich
(Stand 05/2018)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge
zwischen dem Vertragspartner und der Gaststätte Der Foehrich, Triebweg 95, 70469 Stuttgart (im folgenden "Restaurant" genannt) für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Restaurants.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Reservierungen. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, das Restaurant stimmt diesen ausdrücklich zu.
Vertragsabschluss, -Partner, Störungen und
Mängel
Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen.
Leistungen, Preise, Zahlung
Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Restaurant
zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Pflicht zur Durchführung der Reservierung und das Erbringen der vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die vertraglich vereinbarte
Teilnehmerzahl.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
Das Restaurant ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Durchführung der Reservierung mehr als drei Monate liegen und das Restaurant dem laut
Preisliste für derartige Leistungen zu entrichtenden Betrag angepasst hat.
Bei Reservierungen, bei denen Zahlung auf Rechnungen vereinbart wurde, hat der Vertragspartner den zu entrichtenden Preis spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Kostenübernahmeerklärung muss dafür vorliegen. Die Gaststätte kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Pflichten des Vertragspartners
Restaurantplätze können ausschließlich nur zum Essen reserviert werden. Reservierungen
nur zum Trinken können wir für unseren Restaurantbereich nicht berücksichtigen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichterscheinen)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag ist innerhalb folgender Fristen kostenlos möglich:
- Bis maximal 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, Veranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern, Veranstaltungen, bei denen ein Menüpreis vereinbart wurde
- Bis maximal 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei allen anderen als den oben genannten Veranstaltungen
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Tritt der Kunde erst nach den genannten Fristen zurück, so ist das Restaurant berechtigt, eine Stornogebühr von € 15,00 pro Teilnehmer zu erheben.
Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt und keine Teilnehmer erscheinen zum genannten Termin, wird eine Nichterscheinungs-Gebühr von € 25,00 pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Das Restaurant kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.
Rücktritt des Restaurants
Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss dem Restaurant vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Das Restaurant muss der Erhöhung nur zustimmen, wenn die Kapazitäten des
Restaurants für die Bewirtung der höheren Teilnehmerzahlen ausreichend sind. Wenn die Erhöhung nicht rechtzeitig angekündigt wird, bzw. die Kapazitäten nicht ausreichen, ist das Restaurant
nicht verpflichtet, die Anzahl von Personen, die über die vereinbarte Teilnehmerzahl hinausgeht, zu bewirten.
Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss dem Restaurant frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Es gelten folgende Fristen:
- Bei Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, Veranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern, Veranstaltungen, bei denen ein Menüpreis vereinbart wurde:
Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Das Restaurant kann dann einen Ausfallschaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.
Bei späterer Mitteilung ist das Restaurant berechtigt, einen Ausfallschaden von € 25,00 pro nicht erschienenem/reduziertem Teilnehmer zu berechnen.
- Bei allen anderen Veranstaltungen:
Bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich.
Bei späterer Mitteilung ist das Restaurant berechtigt, einen Ausfallschaden von € 15,00 pro nicht erschienenem/reduziertem Teilnehmer zu berechnen.
Das Restaurant ist in diesem Fall berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen - es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bedarf der Zustimmung des Restaurants. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, Dekorationsmaterial
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Restaurants. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Restaurant die Entfernung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Stuttgart. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Stuttgart.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Bewirtungsvertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Der Widerruf ist zu richten an:
Gaststätte Der Foehrich, Triebweg 95, 70469 Stuttgart, Telefax: +49 (0) 711/81 41 56, E-Mail: info@derfoehrich.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.